Bezirk
gebietsbezogene Verwaltungseinheit in Ländern, Städten und Gemeinden (z. B. Regierungsb.). In der DDR Gebietseinteilung in 14 Bezirke, die von B.stagen und B.sräten verwaltet werden.
ist der örtliche Zuständigkeitsbereich (z.B. Regierungsbezirk), dem eine kommunale Gebietskörperschaft entsprechen kann. Lit.: Deutelmoser, A., Die Rechtsstellung der Bezirke in den Stadtstaaten, 2000
1. Allgemein die Bezeichnung territorialer Zuständigkeitsbereiche (z. B. Landgerichtsbezirk). In den Ländern der BRep. führen die Mittelstufen der Staatsverwaltung häufig die Bezeichnung Regierungsbezirk.
2. In einigen Ländern gibt es rechtlich unselbständige, aber mit eigenen Organen ausgestattete Gemeindebezirke. Besondere Vorschriften gelten für die Stadtstaaten (Berlin, 5, und Hamburg, 3) wo eigene Bezirksämter errichtet sind.
3. In Bayern sind für den Bereich der 7 Regierungsbezirke (Mittelstufe der Staatsverwaltung; Verwaltungsbehörden, Aufbau) Bezirke als höhere Kommunalverbände gebildet (Bezirksordnung i. d. F. v. 22. 8. 1998, GVBl. S. 850, m. Änd.). Organe sind der Bezirkstag (unmittelbar vom Volk gewählt), der Bezirkstagspräsident und der Bezirksausschuss. Der Bezirk nimmt eigene und übertragene Aufgaben wahr. Eigene Aufgaben sind überörtliche Angelegenheiten z. B. auf dem Gebiet der Sozialhilfe, der Jugendhilfe oder der psychiatrischen Versorgung (Bezirkskrankenhäuser). In Rheinland-Pfalz gibt es den B.verband Pfalz mit einer ähnlichen Struktur wie die B. in Bayern. Entsprechende Körperschaften sind die Landeswohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg und Hessen und die Landschaftsverbände (Landschaftsverband) Rheinland, Westfalen-Lippe und Ruhrverband in Nordrhein-Westfalen. Ein besonders ausgestalteter Regionalverband ist der Verband Region Stuttgart, bei dem im Gegensatz zu anderen Regionalverbänden die Mitglieder der Regionalversammlung unmittelbar durch das Volk gewählt werden. S. a. Kommunalverband.
4. In der ehem. DDR waren nach Auflösung der Länder die 14 B. Verwaltungseinheiten der Mittelinstanz. Nach der Wiedervereinigung wurden die B. aufgelöst und z. T. durch Verwaltungseinheiten mit anderer Bezeichnung (im Allgemeinen: Regierungsbezirk) ersetzt.
Vorheriger Fachbegriff: Beziehungsgegenstände | Nächster Fachbegriff: Bezirksamt