Drittes Reich
ein in der mittelalterlichen Theologie wurzelnder, von Lessing und Schelling philosophisch abgewandelter, im ausgehenden Kaiserreich auf germanisches Nationalbewusstsein verengter Begriff. Er wurde nach dem Ersten Weltkrieg zunehmend politisiert und schliesslich für nationalsozialistische Zwecke missbraucht. Schon im Jahr der Machtergreifung bezeichnete Hitler sein Staatskonzept (1933-1945) als "Drittes Reich".
Ausgangsbasis für die Errichtung der Hitler-Diktatur bildeten gewisse Notverordnungen des Reichspräsidenten Hindenburg, jeweils gestützt auf die Ermächtigung der Weimarer Reichsverfassung (Art. 48 II). Die nach dem Reichstagsbrand Ende Februar 1933 erlassene "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" wurde zu der für das Schicksal des damaligen deutschen Verfassungsstaates verhängnisvollsten aller Notverordnungen. Denn sie setzte, im Zusammenhang mit der notwendigen Abwehr kommunistischer Gewaltakte, folgende Grundrechte der WRV ausser Kraft: die Freiheit der Person, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, die Meinungsäusserungsfreiheit, das Zensurverbot, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und die Eigentumsgarantie. Diese „Reichstagsbrandverordnung", die den Verhafteten richterlichen Rechtsschutz vorenthielt, wurde zum Freibrief für die Willkürherrschaft der neuen Machthaber. Von den massenhaften Verhaftungen im Frühjahr 1933 waren vor allem Kommunisten, Sozialisten und Linksintellektuelle (sog. „Volksschädlinge") betroffen. Allein in Preussen wurden damals ca. 25.000 Personen rechtsstaatswidrig ihrer Freiheit beraubt. Die fatale Notverordnung blieb bis zum Ende der Hitler-Diktatur in Kraft.
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