Fachgerichtenennt man teilweise als Gegensatz zu den Verfassungsgerichten (Verfassungsgerichtsbarkeit, Bundesverfassungsgericht) die Gerichte aller anderen Gerichtszweige (Gerichtsbarkeit). Das Bundesverfassungsgericht betont immer wieder, dass Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts Sache der F. sei und es selbst nur überprüfe, ob hierbei Verfassungsrecht verletzt oder nicht beachtet worden ist. Teilweise wird der Begriff F. im Gegensatz zu der ordentlichen Gerichtsbarkeit gebraucht und bezeichnet damit Verwaltungsgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Finanzgerichtsbarkeit.
Weitere Begriffe : Landschaften | Kraftfahrzeughalter | Grausamkeit |
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