gekorenes Orderpapier Wertpapier, das nur dann ein Orderpapier ist, wenn es die positive Orderklausel trägt. Ohne positive Orderklausel ist das Papier ein Rektapapier. Gekorene Orderpapiere können nur die sechs kaufmännischen Orderpapiere des § 363 HGB sein. Es sind dies die kaufmännische Anweisung, der kaufmännische Verpflichtungsschein, das Konnossement, der Ladeschein, der Lagerschein und die Transportversicherungspolice. Tragen die kaufmännischen Orderpapiere die positive Orderklausel, so können die in dem Papier verbrieften Rechte durch Übereignung des Papiers plus Indossament übertragen werden
Weitere Begriffe : Öffentliche Urkunde | Laufbahn | Wahlanfechtung |
MMnews
|