Grundrechtskonkurrenz Situation, in der eine staatliche Maßnahme mehrere Grundrechte eines Grundrechtsträgers gleichzeitig beeinträchtigt. Dabei ist eine allgemeine Spezialität gegeben, wenn das betroffene Grundrecht alle Merkmale des allgemeinen Grundrechts enthält und darüber hinaus zusätzliche, engere Voraussetzungen gelten. Das spezielle Grundrecht (z.B. Art. 8 GG) verdrängt das allgemeine (z. B. Art. 2 Abs. 1 GG, Allgemeine Handlungsfreiheit). Eine Einzelfallspezialität liegt vor, wenn im Einzelfall ein Grundrecht eine engere sachliche Beziehung zu dem Lebenssachverhalt aufweist als ein anderes. So wird bei Karikaturen („engagierte Kunst”) die Meinungsfreiheit von der sachlich näher stehenden Kunstfreiheit verdrängt. Wird ein Grundrecht nicht im Wege der Spezialität verdrängt, so stehen Grundrechte in Anwendungskonkurrenz, d. h. die verschiedenen Grundrechte sind nebeneinander betroffen.
Weitere Begriffe : Gefahrenverdacht | Mitarbeit der Kinder | Fortpflanzung, künstliche |
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