Innere Verwaltung

Innenverwaltung, der traditionell dem Innenministerium unterstehende Bereich der Verwaltung, vor allem die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

ist der Bereich der öffentlichen Verwaltung, der von der Zuständigkeit des Innenministers als oberster Behörde umfasst wird. Zu den Aufgaben der i. V. (vor allem auf Landesebene) gehören u. a.; Kommunalangelegenheiten, öfftl. Sicherheit u. Ordnung, Ausländerrecht, Bau- u. Strassenrecht, Wasserschutz, Naturschutz, Gesundheits- u. Veterinärwesen, Sozialhilfe. Einige dieser Kompetenzen (z. B. Strassenrecht, Gesundheits- u. Veterinärwesen, Sozialhilfe) sind im Bund, aber auch in den meisten Ländern besonderen Ressorts (Verkehrs-, Gesundheits-, Arbeitsminister) übertragen.

Verwaltung, innere

ist ein Teil der in Fachbereiche (Ressorts) gegliederten öffentlichen Verwaltung. Oberste Behörde der i. V. ist der Minister des Innern. Der Bereich der i. V. war früher umfassender und erstreckte sich grundsätzlich auf alle Angelegenheiten, die nicht zu den übrigen „klassischen“ Ministerien (Auswärtiges; Krieg; Justiz; Finanzen) gehörten. In neuerer Zeit haben sich von der i. V. zahlreiche Sonderbereiche abgespalten (weshalb man den Geschäftsbereich auch als „allgemeine i. V.“ bezeichnet). Die Geschäftsbereiche der Innenministerien in Bund und Ländern werden durch Gesetze und Geschäftsordnungen (der BReg. und der LdReg.en) näher bestimmt; sie sind nicht einheitlich. Aus der Fülle der Aufgaben der i. V. seien erwähnt: Angelegenheiten der Gemeinden und Kommunalverbände; Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (insbes. Ordnungsbehörden, Polizei und Verfassungschutz); Gesundheits- und Veterinärwesen; Bauwesen einschl. Straßen- und Wegerecht; Wasserrecht; Personenstandswesen und Namensrecht; Ausländerwesen; Waffen- und Sprengstoffrecht; Sozialhilfe (z. T. auch bei den Arbeits- und Sozialministerien); Beamtenrecht; Wahlrecht.




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