Justizmitteilungen

sind verfahrensübergreifende Mitteilungen personenbezogener Daten durch Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, StAen und Arbeitsgerichte von Amts wegen an öffentliche Stellen des Bundes oder der Länder zur Erfüllung der Aufgaben des Empfängers. Da sie in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, bedürfen sie einer gesetzlichen Grundlage. Diese ist in zahlreichen bereichsspezifischen Rechtsvorschriften enthalten, z. B. §§ 474 ff. StPO, §§ 49 ff. OWiG. Soweit solche fehlen, richten sich die J. nach §§ 12 ff. EGGVG. Danach sind sie zulässig bei Einwilligung oder offensichtlichem Interesse des Betroffenen, über öffentlich bekanntgemachte oder registrierte Daten, bei Eintritt bestimmter Rechtsfolgen (§ 13 I EGGVG), im Übrigen unter den Voraussetzungen der §§ 14-17 EGGVG, z. B. zur Verfolgung von Straftaten. Die Übermittlung unterbleibt, wenn eine besondere Verwendungsregelung entgegensteht (§ 12 III EGGVG).

Verfahrensrechtlich ist das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abgesichert durch Einschränkung der J. bei Datenüberhang, Zweckbindung für den Empfänger, Pflicht zur Mitteilung des Verfahrensausgangs, Auskunfts- anspruch des Betroffenen, u. U. Pflicht zur Unterrichtung des Betroffenen und eine Rechtsschutzmöglichkeit (§§ 18-22 EGGVG).

Die J. sind für die Gerichte und Behörden in den Verwaltungsvorschriften über Mitteilungen in Zivilsachen und Mitteilungen in Strafsachen zusammengefasst.

Nicht zu den J. gehören verfahrensbezogene Mitteilungen, die Bestandteil des jeweiligen Verfahrens sind, und Mitteilungen zur Wahrnehmung von Aufsichts- und Weisungsbefugnissen u. ä. i. S. des § 14 III BDSG (s. z. B. zur Berichtspflicht der StA gegenüber den vorgesetzten Behörden bayer. JMBl. 1960, 167 m. Änd.).




Vorheriger Fachbegriff: Justizministerium | Nächster Fachbegriff: Justizmitteilungsgesetz


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen