Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Kraftfahrzeuge u. Kraftfahrzeuganhänger (Anhänger) dürfen auf öffentlichen Strassen (Wegerecht) in der BRD nur geführt werden, wenn der Fahrzeughalter für sich, den Eigentümer u. den Fahrzeugführer eine Haftpflichtversicherung mit ausreichendem Deckungsschutz abgeschlossen hat. Für Fahrzeuge mit regelmässigem Standort in der BRD od. West- Berlin gilt das PflichtversG. Ausgenommen von dem Abschluss einer K. sind nach § 2 PflichtversG 1) die Fahrzeuge des Staates, der Gemeinden (mit mehr als 100 000 Einwohner), Gemeindeverbände, Zweckverbände aus Körperschaften des öffentlichen Rechts, juristischen Personen mit Genehmigung der Versicherungsaufsicht; 2) die Halter von a) Kraftfahrzeugen, die höchstens 6 km/h fahren können, b) von anerkannten selbstfahrenden, zulassungsfreien Arbeitsmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, und c) von zulassungsfreien Anhängern. - Die Mindestsumme der K. beträgt 250 000 EUR für Personenschäden, 50 000 EUR für Sachschäden, 10 000 EUR für sonstige Vermögensschäden. Bei der Personenbeförderung dienenden Kraftfahrzeugen mit mehr als 9 Fahrgastplätzen sind in der Anlage zum PflichtversG höhere Versicherungssummen vorgeschrieben. Malussystem. Der Nachweis einer ausreichenden Versicherung ist vor Zulassung des Fahrzeugs der Zulassungsstelle (i.d.R. durch Vorlage einer von der Versicherung ausgestellten sog. Versicherungsdoppelkarte) zu erbringen. Erlischt die Versicherung für das Fahrzeug, hat der Versicherer dies der Zulassungsstelle zu melden. Diese hat Kfz-bzw. Anhängerschein unverzüglich einzuziehen u. das amtliche Kennzeichen entstempeln zu lassen. Unabhängig davon hat auch der Halter die Pflicht, bei Erlöschen der Versicherung die Scheine abzuliefern u. das Kennzeichen entstempeln zu lassen (vgl. §§ 29 a - 29 d StVZO). - Ausl. Fahrzeuge mit regelmässigem Standort im Ausland müssen bei Benutzung in der BRD od. W-Berlin nach dem Gesetz über die Haftpflichtvers. für ausl. Kraftfahrzeuge u. deren Anhänger haftpflichtversichert sein. - Die
Weitere Begriffe : Amtsanmassung | Freizügigkeitsgesetz/EU | Strafrechtliche Rehabilitierung (DDR) |
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