KSZE
. Die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), an der 33 europäische Staaten (darunter die UdSSR, nicht jedoch Albanien) sowie die USAu. Kanada teilnahmen, fand im Sommer 1975 in Helsinki ihren Abschluss. In der Schlussakte erklärten die beteiligten Staaten ihre Übereinstimmung über bestimmte Prinzipien der Zusammenarbeit in Fragen der Sicherheit in Europa u. im Mittelmeerraum ("Korb 1 "), der Zusammenarbeit in den Bereichen der Wirtschaft, Wissenschaft, Technik u. Umwelt ("Korb 2") sowie der Zusammenarbeit im humanitären Bereich u. auf den Gebieten Kultur u. Bildung ("Korb 3"). Die Teilnehmer-
Staaten bekundeten ihre Entschlossenheit, die Bestimmungen der Schlussakte gebührend zu berücksichtigen u. anzuwenden; eine völkerrechtliche Verpflichtung i. e. S. wird durch die Schlussakte indes nicht begründet. Der durch die Konferenz von Helsinki eingeleitete Prozess der Zusammenarbeit wurde im Belgrader u. Madrider KSZE-Folgetreffen, sodann in der Stockholmer Konferenz über vertrauensbildende Massnahmen u. Abrüstung in Europa (KVAE) fortgesetzt; die Verhandlungen der 35 Mitgliedsstaaten bei dem 3. Folgetreffen in Wien dienen der weiteren Implementierung der Schlussakte. Das Dokument der Stockholmer Konferenz enthält eine Erklärung zum Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt sowie verbindliche Vereinbarungen über vertrauensbildende Massnahmen für die Landstreitkräfte in Europa (Manöverankündigung, Kontrollinspektionen).
(regionale) Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE
Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.
(Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa). Die am 1. 8. 1975 in Helsinki von 33 Staaten Europas (einschl. der ehem. UdSSR, ohne Albanien), den USA und Kanada unterzeichnete Schlussakte der Konferenz anerkennt die Gleichberechtigung und das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die Souveränität und territoriale Integrität der Staaten, die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen sowie das Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten; Streitfälle sind friedlich zu regeln, völkerrechtliche Verpflichtungen nach Treu und Glauben zu erfüllen und die Zusammenarbeit der Staaten auf der Grundlage der UN-Charta zu fördern; die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten wird als tragender Grundsatz herausgestellt; den Zielen der Humanität dienen Vereinbarungen über Erleichterungen in der Familienzusammenführung und der Eheschließung zwischen Bürgern verschiedener Staaten. Folgekonferenzen fanden in Belgrad (1978), Madrid (1980-1983), Wien (1986-1989) und Helsinki (1992) statt. In der Pariser Charta schuf die KSZE 1990 ein Sekretariat in Prag und ein Konfliktverhütungszentrum in Wien. Gleichwohl ist die KSZE noch keine internationale Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Schlussakte der KSZE und alle weiteren Beschlüsse sind Absichtserklärungen und keine völkerrechtlichen Verträge. 1994 wurde in Budapest die Umbenennung der KSZE in OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) mit Wirkung vom 1. 1. 1995 beschlossen. Damit trat jedoch keine rechtliche Änderung ein; insbesondere erlangte die frühere KSZE hierdurch noch keine Rechtspersönlichkeit.
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