Liegenbleiben von Fahrzeugen Warnblinklicht, Warndreieck, Warnleuchte. Wenn ein mehrspuriges Fahrzeug (Pkw, Lkw usw.) an einer Stelle liegenbleibt, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort das Warnblinklicht einzuschalten. Anschließend ist mindestens ein auffälliges warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, wobei das Warndreieck (bei Kraftfahrzeugen mit mehr als 2,5 t Gesamtgewicht wahlweise statt dessen die mitführende Warnleuchte) zu verwenden ist. Das Warndreieck (usw.) ist bei schnellem Verkehr etwa 100 m hinter dem Fahrzeug aufzustellen (= 2 Leitpfähle weiter). Außerdem ist Standlicht (Begrenzungsleuchte) einzuschalten (§15 StVO).
Weitere Begriffe : Sexueller Missbrauch von Patienten | Revisionsgrund | Deregulierung |
MMnews
|