Menschenrechtskonventionvon den Regierungen der Mitgliedsstaaten des Europarates Unterzeichnete Erklärung zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die durch Zustimmungsgesetz innerstaatliches, auch von deutschen Gerichten unmittelbar anwendbares Recht geworden ist. Die M. enthält u. a. Vorschriften über die Achtung der Menschenwürde, Recht auf Leben und Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Recht auf Eigentum, Meinungsfreiheit, Berufsfreiheit und Asylrecht.
Weitere Begriffe : Mustermietvertrag | Gegenbescheinigung | Effektenlombard |
MMnews
|