Progression
Im Versicherungsrecht bezeichnet der Begriff Progression eine Vertragsgestaltung, bei der der Versicherungsnehmer in einem bestimmten Versicherungsfall höhere Leistungen erhält. Bei der privaten Unfallversicherung kann z. B. durch einen entsprechenden Vertrag erreicht werden, dass im Invaliditätsfall ab einem festgelegten Grad der Schädigung die Zahlungen seitens der Versicherung stufenweise angehoben werden.
Es gibt zwei verschiedene Vorgehensweisen, die zur Progression führen: Zum einen kann man eine Mehrleistung vereinbaren, bei der ab einer Invalidität von 70 oder 90 % die doppelte Versicherungssumme bezahlt wird. Das zweite Modell bedient sich der progressiven Invaliditätsstaffel, bei der die Entschädigung mit zunehmender Invalidität wächst. Bei voller Invalidität werden danach je nach Versicherungsgesellschaft unter Umständen 225 % und mehr der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
([F.] Fortschreiten) ist im Steuerrecht die Art der Besteuerung, bei der die zu zahlende Steuer mit steigender Höhe der Bemessungsgrundlage nicht nur entsprechend (linear), sondern darüber hinaus (progressiv) zunimmt (z.B. Einkommensteuer). Lit.: Lieb, R., Direkte Steuerprogression, 1992; Wot- schofsky, 5., Der Progressions Vorbehalt, 1998
nennt man bei der Besteuerung den mit steigender Bemessungsgrundlage steigenden Steuersatz. Das führt dazu, dass der Grenzsteuersatz, d. h. der Steuersatz, mit dem die letzte Einheit der Bemessungsgrundlage belastet ist, höher ist als der durchschnittliche Steuersatz. Hierdurch soll dem Prinzip der Leistungsfähigkeit Rechnung getragen werden. Einzelheiten Einkommensteuer (5); Erbschaftsteuer.
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