Rürup-Rente

Mit der R. wurde ab 2005 eine weitere staatlich geförderte Form der Altersvorsorge geschaffen. Es handelt sich um eine private kapitalgedeckte Lebensversicherung im Rahmen der Basisversorgung. Angeboten werden entsprechende Produkte von den Versicherungsgesellschaften, wobei ab 1. 1. 2010 eine Zertifizierung der Verträge erforderlich ist. Durch diese wird sichergestellt, dass das Produkt die gesetzlichen Anforderungen an die R. erfüllt, so dass eine Einzelfallprüfung entfält. Weiter ist ab 1. 1. 2010 erforderlich, dass der Stpfl. seinem Anbieter die Einwilligung erteilt hat, die erforderlichen Daten für den Sonderausgabenabzug der Finanzverwaltung per Datensatz zusenden zu dürfen. Für Verträge, die vorher abgeschlossen worden sind, gilt die Einwilligung als erteilt, wenn der Stpfl. nicht widerspricht.

Der Aufbau dieser Produkte ist vergleichbar mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Monatliche Beiträge werden in eine private Police eingezahlt und als Rentner wird aus dieser lebenslang eine monatliche Rente ausgezahlt. Der Rentenbeginn ist frühestens mit dem vollendeten 60. Lebensjahr. Auszahlungen außerhalb der Rentenleistung sind nicht zulässig. Der Vertrag ist ausschließlich auf den Stpfl. bezogen. Die Ansprüche sind nicht vererbbar, übertragbar oder zu veräußern. Zusatzversicherungen für die Hinterbliebenenversorgung sind ebenso möglich wie gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit.

Steuerlich sind die Beiträge zur R./Basisrente wie Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen des gemeinsamen Höchstbetrags, der in der Endstufe (2025) 20 000 EUR/40 000 EUR beträgt, als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Im Gegenzug unterliegen die Rentenleistungen der nachgelagerten Besteuerung. Altersvorsorgeaufwendungen.




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