Mehrfachversicherung Mancher Versicherungsnehmer überlegt, ob er nicht mehrere gleichartige Versicherungen abschließen soll, weil er annimmt, dass er dann im Schadensfall aufgrund der Zahlung durch jedes Versicherungsunternehmen eine höhere Entschädigung erhält. Aber diese Annahme geht fehl, denn im Versicherungsrecht gilt der Grundsatz, dass ein geschädigter Versicherungsnehmer von verschiedenen Versicherungsunternehmen insgesamt nicht mehr bekommen darf, als wenn er nur bei einer Versicherung versichert gewesen wäre. Dieses Prinzip soll betrügerischen Absichten und Bereicherungen entgegenwirken.
Weitere Begriffe : Privilegierte Straftaten | Regelaltersrente | Surrogat |
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