Ratenlieferungsvertragist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der die Lieferung mehrerer als zusammen gehörend verkaufter Sachen in Teilleistungen mit Teilzahlungsabrede (z. B. Erwerb eines Lexikons), die regelmäßige Lieferung von Sachen gleicher Art (Zeitschriftenabonnement) oder sonst die Verpflichtung zum wiederkehrenden Erwerb oder Bezug von Sachen (z. B. Fernunterricht, Bierlieferungsvertrag) zum Inhalt hat (s. a. Sukzessivlieferungsvertrag). Hier steht dem Verbraucher - abgesehen von den Ausnahmen beim Verbraucherdarlehensvertrag (Kreditvertrag, 2; insbes. wenn die Teilzahlungen bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt 200 EUR nicht übersteigen) - ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu (§ 510 I BGB, i. E. Verbrauchervertrag). Der R. bedarf der Schriftform (Form, 1 a), sofern für den Verbraucher nicht die Möglichkeit sonstiger dauerhafter Kenntnisnahme von den Vertragsbedingungen (z. B. auf einen Datenträger) gegeben ist; der Unternehmer hat dem Verbraucher den Vertragsinhalt in Textform (Form, 1 a) mitzuteilen (§ 510 II BGB).
Weitere Begriffe : Abbruchgebot | Dreizeugentestament | Verschollenheitsgesetz |
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