Amnestie

Die Amnestie ist ein Begriff aus dem Gnadenrecht und bedeutet einen allgemeinen Straferlass, d. h., es wird generell, also für eine unbestimmte Anzahl von Fällen, darauf verzichtet, bestimmte Straftaten rechtlich zu verfolgen oder bestimmte Strafen zu vollstrecken. Die Amnestie beruht auf einer gesetzlichen Regelung oder bedarf zumindest der Zustimmung des Parlaments. Häufig wird sie anlässlich eines besonderen staatlichen Ereignisses, etwa eines Nationalfeiertags, erlassen.

Eine Amnestie, die sich nur auf einen einzigen Fall bezieht, ist ein Gnadenakt. Oft geht es dabei um die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung oder um eine vorzeitige Haftentlassung. Das Gnadengesuch wird in der Regel vom Betroffenen bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Das Gnadenrecht, auf das kein Anspruch besteht, liegt bei den Ministerpräsidenten der Bundesländer, im Fall von Terrorismus beim Bundespräsidenten.

Allgemeiner Straferlaß im Gegensatz zur Begnadigung einzelner Straftäter. Sie erfolgt durch Gesetz und erstreckt sich meist nur auf leichtere Straftaten.

(griech.), allgemeiner Verzicht des Staates auf Verfolgung und Strafvollstreckung wegen bestimmter Straftaten; es handelt sich im Gegensatz zur Begnadigung im Einzelfall um eine generelle Begnadigung, die eines Bundesgesetzes (Straffreiheitsgesetz) bedarf. Bereits anhängige Verfahren wegen amnestierter Straftaten werden niedergeschlagen (Niederschlagung).

ist ein allgemeiner staatlicher Gnadenerweis für eine unbestimmte Zahl rechtskräftig verhängter, noch nicht oder noch nicht ganz vollstreckter Strafen, durch den die Rechtsfolgen der Straftat für den betroffenen Täterkreis beseitigt werden. (Demgegenüber bezeichnet man den Gnadenerweis im Einzelfall als Begnadigung.) Die A. bedarf eines förmlichen Gesetzes. Sie erfasst bestimmte Straftaten, die vor einem bestimmten Stichtag liegen u. zumeist eine bestimmte Strafhöhe nicht überschreiten. Sollen durch den Gnadenerweis zugleich anhängige, also noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren niedergeschlagen werden (Abolition), wird ein Straffreiheitsgesetz erlassen.

(F. [griech.] Vergessen) ist der durch Gesetz ausgesprochene Gnadenerweis für eine unbestimmte Zahl rechtskräftig verhängter, aber noch nicht vollstreckter Strafen. Die A. ist meistens näher eingeschränkt durch Stichtage, bestimmte Straftaten und Strafhöhen. Sie ist vielfach mit einer Niederschlagung (Abolition) entsprechender noch anhängiger Verfahren verbunden. Lit.: Süß, F., Studien zur Amnestiegesetzgebung, 2001; Joecks, W./Randt, K., Steueramnestie 2004/2005, 2004

ist ein allgemeiner Gnadenerweis für eine unbestimmte Zahl von rechtskräftig verhängten, noch nicht vollstreckten Strafen. Sie ist zeitlich (durch den Stichtag, vor dem die Straftat liegt) und nach der Strafhöhe abgegrenzt. Die A. bedarf eines Gesetzes; sie wird meist in einem Straffreiheitsgesetz (Straffreiheit) mit der Niederschlagung (Abolition) anhängiger Verfahren verbunden, bei denen die zu erwartende Strafe innerhalb der Straffreiheitsgrenze liegt. S. a. Steueramnestie.




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