Bauplanungsrecht

ist das Recht der Planung baulicher Anlagen im Allgemeinen. Bauleitplanung Lit.: Volpert, R., Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, 2003

im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregeltes Recht der städtebaulichen Planung. Es umfasst die
Bauleitplanung und das Recht der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Nutzung des Grund und Bodens (bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben) und bildet gemeinsam mit dem Bauordnungsrecht und dem Raumordnungsrecht (Raumordnung) das öffentliche Baurecht (Städtebaurecht).
11 Finkelnburg/Ortloff. Öffentliches Baurecht, Band I. München (C. H. Beck) 62006. H.-J. Birk. Bauplanungsrecht in der Praxis. Stuttgart u. a. (Boorberg) 52007.

Baurecht, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bauleitpläne.

Das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten. Weiterhin soll es dazu beitragen, die Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
Flächennutzungs- und Bebauungsplan
Um der Zielsetzung dieses Rechts zu entsprechen, stellen die Gemeinden für ihr Gebiet einen Flächennutzungsplan und Bebauungspläne auf. Zunächst wird der Flächennutzungsplan erarbeitet, der der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Dann werden die einzelnen Bebauungspläne, die jeweils für einen Teil des Gemeindegebietes gelten, aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Die Bebauungspläne werden von der Gemeinde als Satzung, d. h. als eine Art "Gemeindegesetz", erlassen und öffentlich ausgelegt, wobei sowohl Ort und Zeit der Auslegung als auch die Genehmigung des Bebauungsplans öffentlich bekannt gemacht werden. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan dann in Kraft. Bebauungspläne kann man von den Verwaltungsgerichten überprüfen lassen.
Bebauungsplan
Bauordnungsrechtliche Vorschriften
Die Regelungen zum Bauordnungsrecht, die sich in den Landesbauordnungen der Bundesländer befinden, dienen hauptsächlich der Sicherung baulicher Anlagen. Sie basieren alle auf einer von den zuständigen Ministerien erarbeiteten Musterbauordnung.




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