Private Pflegeversicherung
Im Sozialrecht :
Neben der sozialen Pflegeversicherung sieht das SGB XI auch eine private Pflegeversicherung vor. In dieser müssen sich Personen versichern lassen, die privat krankenversichert sind (Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung) (§§1 Abs. 2 S. 2, 23 SGB XI). Zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung sind ferner Beamte verpflichtet, die nicht sozial pflegeversichert sind (§23 Abs. 3 SGB XI). Personen, die pflichtwidrig keinen privaten Pflegeversicherungsvertrag abschliessen, handeln ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbusse geahndet werden (§112 SGB XI). Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung müssen denen der sozialen Pflegeversicherung entsprechen (§23 Abs. 1 S. 2 SGB XI). Diese werden allerdings nicht als Sachleistungen erbracht, sondern es werden die Aufwendungen des Pflegebedürftigen erstattet (§ 23 Abs. 1 S. 3 SGB XI). Die privaten Pflegekassen sind zum Abschluss eines Pflegevertrages verpflichtet bzw. nach Gesundheitszustand staffeln (§110 SGB XI). Der Pflegeversicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn in der sozialen Pflegeversicherung Versicherungspflicht eintritt (§27 SGB XI).
Ausdehnung der Versicherungspflicht gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit auf privat Krankenversicherte. Wer privat krankenversichert ist, muss ebenso eine private Pflegeversicherung abschließen, § 1 Abs. 2 SGB XI. Bezweckt ist damit die umfassende Ausgestaltung der Pflegeversicherung als Volksversicherung. Durch eine Anzahl von Sondervorschriften wie der Anordnung des identischen Leistungskatalogs, § 23 SGB XI, ist die Angleichung an die Sozialversicherung, insb. über den Kontrahierungszwang mit einem Verbot der Staffelung der Prämien nach Geschlecht und Gesundheitszustand der Versicherten, § 110 Abs. 1 Nr. 2 SGB XI, vorgesehen. Dadurch sind die privaten Pflegeversicherungen, abweichend von den regelmäßig erwerbsorientierten privaten Aktiengesellschaften in der privaten Krankenversicherung, gesetzlich besonders verpflichtet worden, den vergleichbaren Versicherungsschutz wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung durchzuführen. Umgesetzt wird die durch einheitliche Musterbedingungen der privaten Versicherungsunternehmen in der Pflegeversicherung (MB/PPV), zuletzt aktualisiert aufgrund des zum 1. 7. 2008 in Kraft getretenen Pflegeweiterentwicklungsgesetzes.
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