Steuern Die von allen Bürgern zu leistenden Zahlungen an den Staat, denen keine bestimmte Gegenleistung des Staates entspricht (wird eine Zahlung für eine bestimmte Gegenleistung des Staates geleistet, so bezeichnet man sie als Gebühr). Da aus den Steuern jedoch überwiegend alle Leistungen des Staates bezahlt werden, erhalten die Bürger den Gegenwert ihrer Steuern allgemein auch wieder zurück. Steuern werden bei uns sowohlvom Bund als auch von den Ländern und Gemeinden erhoben. Die Einziehung der Steuern ist jedoch einheitlichen Behörden, den Finanzämtern, übertragen; sie arbeiten nach einheitlichen Grundsätzen, die in der Abgabenordnung festgelegt sind. Für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Steuerrechts sind die Finanzgerichte zuständig. Die wichtigsten Steuerarten sind: Steuern, die auf das Einkommen einer natürlichen oder juristischen Person erhoben werden: Lohnsteuer (bei Arbeitnehmern), Einkommensteuer (bei Selbständigen), Körperschaftssteuer (bei juristischen Personen), Kapitalertragssteuer. Steuern, die auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen erhoben werden: Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Branntweinmonopol, Grunderwerbssteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Versicherungssteuer. Steuern, die auf eine gewerbliche Tätigkeit erhoben werden: Gewerbesteuer, Lohnsummensteuer. Steuern, die auf Vermögen oder bestimmte Arten von Vermögen erhoben werden: Kraftfahrzeugsteuer, Vermögenssteuer, Grundsteuer.
Weitere Begriffe : Verschleppte Personen | Vermittlungsverfahren, notarielles | Detektiv |
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