Arbeitnehmerschutz
Eine Vielzahl verschiedener Gesetze befasst sich mit dem Arbeitsschutz und hat zum Ziel, Gefahren für Leben oder Gesundheit eines Arbeitnehmers abzuwenden oder den Schutz für besondere Personengruppen zu gewährleisten.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Arbeitnehmerschutzrechten:
* Der technische Arbeitsschutz soll Gefahren von Arbeitnehmern abwenden, die von Maschinen, Arbeitsmitteln oder besonderen Einrichtungen des Unternehmens ausgehen. Er bezieht sich auch auf die Arbeitsabläufe und die Organisation der Firmen, auf Umwelteinflüsse und Lärm am Arbeitsplatz sowie gefährliche Arbeitsstoffe.
* Der erhöhte Schutz für bestimmte Personengruppen hat das Wohlergehen besonders Schutzbedürftiger im Auge, etwa Schwerbehinderter, Jugendlicher oder schwangerer Frauen. Unter diesen Aspekt fallen auch die Gesetze über die Arbeitszeit oder die Unfallverhütung.
Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
Die Regelung der Arbeitnehmerschutzrechte findet vorwiegend durch nationales Recht, zunehmend aber auch durch europäisches Recht statt. Daneben gibt es Richtlinien und Sicherheitsregeln von Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungen. Die Grundpflichten des Arbeitsschutzrechts werden im Arbeitsschutzgesetz aufgezählt — insbesondere wird dort die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die entsprechenden Belange festgeschrieben.
Von besonderer Bedeutung ist schließlich auch das Unfallverhütungsrecht, das heute im Sozialgesetzbuch geregelt ist und an dessen Erstellung die Berufsgenossenschaften maßgeblich beteiligt waren. Auch hier wird die Verpflichtung des Arbeitgebers hervorgehoben, zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen.
ArbSchG, SGB VII,
Siehe auch Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer.
Vorheriger Fachbegriff: Arbeitnehmerkammern | Nächster Fachbegriff: Arbeitnehmervereinigungen