Bewertung ist die Ermittlung des Werts eines Gegenstands oder einer Leistung. Im Steuerrecht bestehen mehr oder weniger feste Regeln für die B. (§61 EStG, Bewertungsgesetz), wobei von den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auszugehen ist, von denen die Absetzung für Abnutzung abzuziehen ist. Im Handelsrecht ist bei der B. der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände der Wert im Zeitpunkt der Aufstellung des Inventars oder der Bilanz zu Grund zu legen (§§ 252ff., 279ff. HGB). Lit.: Rössler, R./Troll, M., Bewertungsgesetz (Lbl.), 8. A. 2006; Großfeld, B., Unternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht, 4. A. 2002; Horschitz, H., Bewertungsrecht, Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, 16. A. 2003; Horschitz, H., Bewertungsrecht, 12. A. 2004; Kulzer, T., Die Bewertung von Grundvermögen im Steuerrecht, 2000; Kreutziger, S./Lindberg, K./Schaffner, M., Bewertungsgesetz, 2002
Weitere Begriffe : Kostendeckungsprinzip | Kapitalanteil | Schönheitsoperation |
MMnews
|