Landesversorgungsamt

Im Sozialrecht :

Zu den für die soziale Entschädigung zuständigen Durchführungsbehörden gehören u.a. die Landesversorgungsämter. Diese haben u.a. über die Gewährung von Badekuren, die Durchführung von Versehrtenleibesübungen, Entscheidungen über Kapitalabfindungen und die Ablehnung von Anträgen zu befinden. Sie sind Landesbehörden und unterstehen der Aufsicht der tungsbehörden der Kriegsopferversorgung, Verordnung über die sachliche Zuständigkeit in der Kriegsopferversorgung).

Dienststelle zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes und der Gesetze im sozialen Entschädigungsrecht. Die Landesversorgungsämter sind regelmäßig den Ministerien bzw. Senatoren für Arbeit und Soziales in den Bundesländern nachgeordnet. Die Bezeichnung dieser Landesbehörden unterscheidet sich begrifflich zum Teil je nach Bundesland, z.B. Landesamt für Versorgung und Familienförderung, Landesamt für Familie und Soziales, Landesamt für Versorgung und Soziales etc. Sachlich sind die Landesversorgungsämter allerdings einheitlich für die Aufsicht über das örtliche Versorgungsamt zuständig und treten darüber hinaus als gesetzliche Vertreter der beklagten Länder in Rechtsstreitigkeiten vor dem Sozialgericht nach § 71
Abs. 5 SGG, d. h. nach dem BVG, sowie im sozialen Entschädigungsrecht und in Streitfällen über das Erziehungsgeld bzw. neue Elterngeld auf. Die Eingliederung eines Landesversorgungsamtes als vormals selbstständiger Landesoberbehörde in eine Mittelbehörde wie die Bezirksregierung Münster ist, laut Entscheidung des Bundessozialgerichts im Falle des Landesversorgungsamtes NRW, (Urt. v. 12.6. 2001 — B9V5/00R), auch noch mit § 71 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz und dem Bundesrecht betreffend die Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung, dem Gesetz über das Verwaltungsverfahren in der Kriegsopferversorgung (VwVfG —KOV), vereinbar.

Versorgungsämter.




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