Straßenverkehrsgesetz , Abk. StVG: Gesetz, das die grundsätzlichen Bestimmungen über die Teilnahme am Straßenverkehr enthält. Die Regelungen beziehen sich bei Kraftfahrzeugen auf die Zulassung und bei Personen auf die erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen und den Führerschein. Weiter findet sich in § 6 StVG die Ermächtigung des Bundesverkehrsministeriums, –> Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften über weitere Teilbereiche zu erlassen. In einem zweiten Abschnitt finden sich in den §§ 7-20 StVG spezielle Regelungen über die Haftpflicht von Verkehrsteilnehmern. Hier sind als Grundsatznormen die Haftung des Fahrzeughalters gem. § 7 und die des Fahrers gem. § 18 StVG von besonderer Bedeutung, die einem Geschädigten jeweils eigene Anspruchsgrundlagen gegen die Betreffenden geben.
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