Straßenverkehrsgesetz

, Abk. StVG: Gesetz, das die grundsätzlichen Bestimmungen über die Teilnahme am Straßenverkehr enthält. Die Regelungen beziehen sich bei Kraftfahrzeugen auf die Zulassung und bei Personen auf die erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen und den Führerschein. Weiter findet sich in § 6 StVG die Ermächtigung des Bundesverkehrsministeriums, –> Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften über weitere Teilbereiche zu erlassen. In einem zweiten Abschnitt finden sich in den §§ 7-20 StVG spezielle Regelungen über die Haftpflicht von Verkehrsteilnehmern. Hier sind als Grundsatznormen die Haftung des Fahrzeughalters gem. § 7 und die des Fahrers gem. § 18 StVG von besonderer Bedeutung, die einem Geschädigten jeweils eigene Anspruchsgrundlagen gegen die Betreffenden geben.
Weiter finden sich Straf- und Bußgeldvorschriften bspw über das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder –> Verkehrsordnungswidrigkeiten. Darüber hinaus finden sich im StVG zahlreiche Bestimmungen über das –> Verkehrszentralregister sowie weitere Fahrzeug-und Fahrerlaubnisregister, die beim Kraftfahrtbundesamt geführt werden. –> Straßenverkehrsrecht

Straßenverkehrsrecht.
(StVG) enthält allgemeine Bestimmungen über die Zulassung zum öffentlichen Strassenverkehr, Aufstellung von Verkehrszeichen sowie die Ermächtigungsvorschrift, nach der der Bundesminister für Verkehr Rechtsverordnungen zur Regelung des Strassenverkehrs erlassen kann. Vor allem aber enthält das StVG die Haftpflichtbestimmungen (Kraftfahrzeughaftung) sowie die Strafbestimmungen über das Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Bussgeldbestimmungen für Zuwiderhandlungen gegen die StVZO und StVO, ferner die Vorschriften über das Fahrverbot und über das Verkehrszentralregister.




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