Freiheitsgrundrechte

bilden - neben Gleichheitsgrundrechten und justiziellen Grundrechten - den Schwerpunkt der vom GG garantierten Grundrechte, an deren Spitze die Verbürgung der Menschenwürde steht. Diese fundamentalen Rechte mit ihren Wurzeln in unverletzlichen und unveräusserlichen Menschenrechten schützen bestimmte Freiheitssphären, die nach geschichtlicher Erfahrung besonders gefährdet sind. Folgende ausdrückliche Freiheitsgarantien seien hier hervorgehoben: Allgemeine Handlungsfreiheit, Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit, Bekenntnisfreiheit, Religionsausübungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Berichterstattungsfreiheit, Rundfunkfreiheit, Filmfreiheit, Kunstfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Lehrfreiheit, Versammlungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Koalitionsfreiheit, Briefgeheimnis, Postgeheimnis, Fernmeldegeheimnis, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Eigentums- und Erbrechtsgarantie, Parteifreiheit, Wahlfreiheit.




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