Rente

Im Recht an sich alle regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen einer Person an eine andere, ohne daß der Zahlungsempfänger dafür eine besondere Gegenleistung erbringt. Zum Beispiel sind alle Zahlungen von Unterhalt in diesem Sinne Renten. In neuerer Zeit hat sich der Begriff beschränkt auf die regelmäßig wiederkehrenden Leistungen aus der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Unfallversicherung).

Im Sozialrecht:

In der gesetzlichen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Unfallversicherung und in der sozialen Entschädigung werden Renten gezahlt. Die Rente kompensiert Verdienstausfälle infolge von Unfällen, Krankheit, Behinderung, Alter oder Tod. Folgende Renten werden gewährt:

• in der gesetzlichen Unfallversicherung: Verletztenrente, Witwen-/Witwerrente und Waisenrente,

• in der gesetzlichen Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente, Altersrente und in Übergangsfällen Berufsunfähig- keitsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente. Hinterbliebene erhalten Witwen-/Witwerrente, Geschiedenenwitwen-/-witwer- rente, Erziehungsrente, Waisenrenten und die Renten wegen Verschollenheit,

• in der knappschaftlichen Rentenversicherung werden an die Versicherten die Bergmannsrente, die Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit sowie das Knappschaftsruhegeld geleistet. Hinterbliebene erhalten Witwen-/Wit- werrenten und Geschiedenenwitwen-/-witwerrente, Erziehungsrente, Waisenrenten und Renten wegen Verschollen-

• in der Altershilfe für Landwirte wird an Versicherte das Altersgeld, das vorzeitige Altersgeld gezahlt. Hinterbliebene erhalten Altersgeld für Hinterbliebene, vorzeitiges Altersgeld an Hinterbliebene, Hinterbliebenengeld und Waisengeld

• in der sozialen Entschädigung werden an die Versorgungsberechtigten die Grundrente, die Ausgleichsrente und ein Berufsschadensausgleich gewährt. Hinterbliebene von Versorgungsberechtigten können Witwen-/Witwerrente, Waisenrente und Elternrente in Anspruch nehmen.

(zu lat. rendere, zurückgeben) ist das Einkommen, das auf Vermögen (Bodenrente, Kapitalrente), Versicherungsansprüchen oder Versorgungsansprüchen beruht. Die größte Bedeutung kommt in der Gegenwart (noch) den Renten aus der Sozialversicherung (vor allem Rentenversicherung) zu, die sich als wichtigste, infolge der Überalterung der Bevölkerung aber kaum noch bezahlbare Absicherung gegen wesentliche Risiken des Alltagslebens erwiesen haben. Die R. fällt periodisch, meist monatlich, an. Dynamisierte (dynamische) R. ist die in ihrer Höhe an Veränderungen des Einkommensniveaus angepasste R. Frührente ist die vor Erreichung des allgemein für Altersrenten festgesetzten Lebensalters erlangte R., die von manchen Inzucht-Betrü- gern rechtswidrig zu Lasten der Allgemeinheit erschlichen wird. Ab 1.1. 2005 werden in Deutschland alle Renten der gesetzlichen Altersversorgung (wie die Pensionen der Beamten) schrittweise (2005 zu 50 Prozent mit Freibeträgen, tatsächlich ab monatlich rund 1575 Euro, 2040 zu 100 Prozent) besteuert und zum Ausgleich dafür die Beiträge der Beschäftigten zu ihrer Altersversorgung bis 2025 schrittweise steuerfrei gestellt. Lit.: Acker, S., Renten in Europa, 1996; Gesetzliche Rente, 2004

, Sozialrecht: Leistungsart der Sozialversicherung, vor allem der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie schützt im Wege des Erwerbs eines Anspruches auf Zahlung regelmäßiger Geldleistung die Versicherten vor dem Risiko der Erwerbsminderung aufgrund vorzeitigen krankheitsbedingten Verlustes oder wesentlicher Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit. Darüber hinaus gewährleistet die Rente als Altersrente die Altersversorgung des Versicherten selbst sowie die abgeleitete Versorgung der Hinterbliebenenrente im Todesfall. In der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI werden folgende Rentenarten unterschieden:
— Rente wegen Alters (Regelaltersrente),
— Rente wegen Erwerbsminderung und
Rente wegen Todes.

Altersrente, Bergmannsrente, Berufsunfähigkeitsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenrenten, Kriegsopferversorgung, Leibrente, Pfändungsschutz, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Rentenversicherung, Sozialrente, Unfallversicherung.




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